Tiefen und technische Grenzen

Die Abladeverhältnisse der Elbe sind aufgrund des weitgehend vom Oberflächenwasser abhängigen Zulaufes Schwankungen unterworfen. Durch die Staustufen an der Elbe oberhalb Ustí nad Labem, die Moldaukaskaden sowie den Hochwasserschutzeinrichtungen an den Zuläufen ist zusätzlich eine gewisse Regulierung der Durchflußmengen möglich.

Zur Bestimmung der möglichen Abladetiefe (Eintauchen des beladenen Schiffes im Ruhezustand) müssen die aktuellen Fahrverhältnisse geprüft werden. Neben der Berücksichtigung der Pegel werden täglich im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost Fahrrinnentiefen ermittelt, die die zur Verfügung stehende Wassertiefe auf einem Streckenabschnitt darstellt. Zur Prüfung einer konkreten Strecke wird die jeweils niedrigste Fahrrinnentiefe auf der durchfahrenen Gesamtstrecke ermittelt. Die Auswirkungen werden an der für die Verkehre zwischen Sachsen und Magdeburg bestimmenden Strecke 4 (Elster-Mündung bis Saale-Mündung) hier am Beispiel eines Schubverbandes (TC1100 + TC 500) im Diagramm dargestellt.

(Wert 0=Sperrung der Wasserstraße, z. B. wegen Eis, Hochwasser)

Bei der technischen Grenze
(Mindestfahrrinnentiefe für das Schubboot) können 500 t (370 t +130 t) = rote Linie
bei 2,20m Fahrrinnentiefe können 1.230 t + 470 t) geladen werden. = grüne Linie

Unterhaltungsziel für die Elbe:
Fahrrinnentiefe 160 cm an 345 Tagen im Jahr bis Ende 2010 = blaue Linie